Allgemeine Ticketinfos
Skipassverkauf
Schnee- und wetterbedingt kann der Skipass-Verkauf mit Gültigkeit Hintertuxer Gletscher auf die Kassen der Zillertaler Gletscherbahn in Hintertux beschränkt werden. In der Zeit, in der aufgrund der Schneelage die Talabfahrten NICHT geöffnet sind, gilt der Skipass nur für EINE Auffahrt ins Skigebiet! Fußgängerkarten werden nur an Gäste ohne Wintersportausrüstung ausgegeben.
Zahlungsmittel:
In Bar, mit der Euroscheckkarte (Maestro), mit den Kreditkarten MASTERCARD oder VISA!
Zutrittsystem mit berührungslosen Chipkarten:
Für die Chipkarte wird eine Depotgebühr von € 2,- verrechnet, die zur Gänze rückerstattet wird, wenn die Karte unbeschädigt an einer unserer Rückgabestellen retourniert wird.
Ermäßigungen und Rückvergütungen:
Die Beförderung auf den Anlagen ist nur mit gültigem Skipass möglich, der nicht übertragbar ist. Die Skipässe sind nur an aufeinanderfolgenden Tagen gültig, eine Unterbrechung ist nicht möglich (ausgenommen Wahlabos).
Ein Umtauschen von benützten Skipässen ist nicht möglich. Bei groben Verstößen gegen die Pistenregeln, bei Missachten von Absperrungen und Anordnungen des Pistendienstes sind wir aus Sicherheitsgründen für alle unsere anderen Gäste gezwungen, den Skipass ersatzlos einzuziehen. Bei Missbrauch werden alle Ticketarten ersatzlos eingezogen. Bei Skiunfall oder Krankheit gewähren wir im Kulanzweg eine Rückvergütung ab dem letzten Benützungstag. Hierfür ist die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung erforderlich. Verlorene Skipässe können wir leider nicht ersetzen. Auch für Schlechtwetter, Wind/Sturm, Lawinengefahr, unvorhergesehene Abreise, Betriebsunterbrechungen, Sperrung von Abfahrten usw. können wir keine Rückvergütung oder Verlängerung einräumen.
Ermäßigung für Kinder und Jugendliche: Ausweisvorlage notwendig!
Ermäßigung für Schwerbehinderte, ab 60 % MdE. Ausweisvorlage notwendig bei Kauf und Kontrolle.
Gruppenermäßigungen werden auf Anfrage gewährt.
Skipass-Haftung:
Es gilt österreichisches Recht. Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen der österreichischen Seilbahnen und die FIS-Regeln als Grundlage für das Verhalten auf der Piste.
Information gemäß § 24 DSG 2000 zu „Photocompare“:
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Zutrittskontrolle ein Referenzfoto des Liftkarteninhabers/der Liftkarteninhaberin beim erstmaligen Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt wird. Dieses Referenzfoto wird durch das Liftpersonal mit denjenigen Fotos verglichen, welche bei jedem weiteren Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt werden. Das Referenzfoto wird sofort nach Ablauf der Gültigkeit der Liftkarte gelöscht, die sonstigen Fotos spätestens 30 Minuten nach dem jeweiligen Durchschreiten eines Drehkreuzes.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Möglichkeit besteht, Liftkarten zu erwerben, welche technisch so konfiguriert sind, dass beim Durchschreiten des Drehkreuzes kein Foto angefertigt wird, hierbei jedoch mit Stichprobenkontrollen durch das Liftpersonal gerechnet werden muss.